FTI-Förderprogramme

Forschung-Technologie-Innovation Förderprogramme und Forschungsprämie (FFG-Gutachten)

Die erste FTI-Förderung in einem Unternehmen wirkt wie ein „Start-up-Motor“, völlig branchenunabhängig, weil das Förderkapital in verschiedensten Unternehmensbereichen zu konkreten Wachstumsschritten führt.
Förderfähig sind beispielsweise Unternehmen aus dem Bereich BioTech über FinTech bis hin zu den Sektoren Energie, Maschinenbau, Automatisierung und Life Sciences.
 Beispielsweise im Jahr 2021 wurden fast 5.000 neue Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit insgesamt EUR 738 Mio gefördert. Konkret wurden Projekte mit einem starken Digitalisierungsanteil im vergangenen Jahr mit EUR 540 Mio gefördert. 46% der Förderungen gingen in den Green Tech Bereich hinein.
Bei der Nutzung von FTI-Programmen sind  österreichische KMUs stark auf der Überholspur. Ein wichtiges Instrument für alle Unternehmensgrößen bei der Genehmigung von Förderungen sind Kooperationen insbesondere zu technischen Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und zu den breit gefächerten Fachhochschulen.

Forschungsprämie (FFG-Gutachten)

Zur Optimierung der Forschungsförderungen setzen große Industriebetriebe und KMUs auf klassische Basisförderprogramme und die jährliche Forschungsprämie. Das bedeutet einen Barwertmix von ca. 30% der förderbaren Entwicklungsaufwendungen. In bestimmten Fällen kann der Fördermittelmix bei forschenden KMUs auf bis zu 80% geschraubt werden.

Das FFG-Gutachten kann für jedes österreichische Unternehmen am Ende eines Wirtschaftsjahres beantragen sprich im Nachhinein von angefallenen Entwicklungsprojekten. Der österreichische Gesetzgeber hat seit 1.1.2018 als Forschungsprämie 14% aller Entwicklungsaufwendungen definiert und das sind Personalkosten, Material- und Sachkosten, Drittkosten, F&E-Infrastrukturkosten und Reisekosten. Mehrjährige zusammenhängende F&E-Schwerpunkte bedeuten höhere Chancen im Genehmigungsprozess.

Wenn Unternehmen Produktentwicklung machen, wie z.B. Prototypenbau, Durchführung von Labortests, Anwendung neuer Softwaretechnologien für industrielle oder organisatorische Bereiche, aber auch neue handwerkliche Designs und Produktionsabläufe testen, dann sind diese Projekte für die Forschungsprämie (FFG-Gutachten) einreichfähig.

Details zur KMU definition laut EU-Richtlinien finden Sie hier.

Ihre Vorteile

Jeder investierte Euro in Produkt-und Prozessentwicklung wird anteilig über das genehmigte FFG-Gutachten in Form der Forschungsprämie refundiert. Im Nachhinein eines Bilanzjahres sind Einreichungen sinnvoll. Bei mehrjährigen F&E-Aktivitäten werden Erfolgsaussichten nochmals verbessert. Wussten Sie auch, dass viele Unternehmen erste Ablehnungen von Förderanträgen und auch negative Bescheide zur Forschungsgutachten das Bewertungsergebnis akzeptieren und nicht mehr inhaltlich nachschärfen? innoflow consulting hat auch in solchen Fällen den Kurs oft nochmals positiv verändert.

  • 14%-ige Steuerprämie
  • Themenoffene Produktentwicklungen
  • Erfolgsbasierte Abrechnung

Genehmigte Projekte im Bereich Forschungsprämie

  • Entwicklung IT-Security Lösung für globalen Einsatz (STU)

  • Entwicklung Software für virtuelle Inbetriebnahme (MU)

  • Entwicklung biobasierter Kunststoffe für Verpackung- und Sportanwendungen (GB)

  • Entwicklung Montagerobotik für Solarmodul-System (MU)

  • LED-Leuchtensysteme für Nutzfahrzeuge (KU)

STU = Start-Ups (Gründer-Team)
KU  = Kleinunternehmen (bis 49 Mitarbeiter)
MU  = Mitteunternehmen (bis 249 Mitarbeiter)
GB  = Großbetriebe und internationale Konzerne (ab 250 Mitarbeiter)

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